Abholung
Die ersteigerten Objekte können während der laufenden Auktion und in den darauf folgenden Tagen, Montag bis Freitag, von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr in unseren Lokalitäten an der Klösterligasse 4 in Zofingen abgeholt werden. Die Gegenstände sind unverpackt.
Die Abholung und Bezahlung hat bis zum 17. Juni 2022 zu erfolgen, nach diesem Datum werden die Objekte auf Kosten des Käufers eingelagert (CHF 1.- je Tag und Objekt).
Verpackung, Versand und Transport erfolgen auf Risiko, Gefahr und Kosten des Käufers/Empfängers. Ein Versand von zerbrechlichen Objekten ist nur mit Einschränkungen möglich, der Entscheid hierzu liegt im Ermessen des Auktionshauses Zofingen. Der Versandauftrag ist bereits mit dem Bietauftrag anzumelden. Die anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten werden mit unserer Rechnungsstellung oder separat durch den gewählten Dienstleister nach Aufwand erhoben. Zustellungen mittels Kurier sind vom Käufer inkl. der nötigen Frachtpapiere auf seine Rechnungs- und Kundennummer zu organisieren, wobei das Auktionshaus Zofingen vorgängig über die Abholung zu orientieren ist.
Kontakt für Versandofferten
0041 (0) 71 385 03 32
info@schwenk.swiss
Your Special Delivery Service
0041 (0) 44 500 22 56
order.zurich@ysds.com
Wie hoch werden die Versandkosten ausfallen?
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass bei internationalen Sendungen alle anfallenden Zollgebühren und Einfuhrsteuern (MWST/TVA) sowie alle weiteren Abgaben, die durch das Empfängerland erhoben werden, zusätzlich und vollumfänglich zu Lasten des Empfängers gehen.
Für Verpackung und Versand von Objekten welche das Auktionshaus selber nicht durchführen kann, empfehlen wir Ihnen folgende Unternehmen:
Schwenk Services AG
0041 (0) 71 385 03 32
info@schwenk.swiss
Your Special Delivery Service
0041 (0) 44 500 22 56
order.zurich@ysds.com
Porto Schweiz:
Die Schweizerische Post, Priority & Economy
Porto Ausland:
Die Schweizerische Post, Priority
Die Schweizerische Post, Economy
Das Auktionshaus Zofingen lehnt jede Haftung ab, für die beim Im- und Export am Zoll geltend gemachten (deklarierten) Angaben betreffend Alter, Wert, Provenienz usw. sowie für die aufgrund dieser Angaben errechneten und fälligen Steuern und Gebühren und deren korrekte Abrechnung mit den Zoll- und Steuerbehörden. Beachten Sie hierzu die seit dem 1. Juni 2005 geltenden Bestimmungen betreffend KGTG (Kulturgütertransfergesetz) und das Bundesgesetz CITES (O.453 BG CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora); es regelt seit dem 1. Oktober 2013 die Kontrolle des legalen Verkehrs mit Erzeugnissen aus geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Ab wann wird mein Paket versendet?
WIE VIEL ZOLL & STEUERN HABE ICH ZU BEZAHLEN?
WIE KANN ICH MEINE OBJEKTE TRANSPORTIEREN LASSEN?
Wird vom Käufer eine vom Schweizer Zoll abgestempelte Ausfuhrdeklaration binnen 30 Tagen nach Auktion beigebracht, und übersteigt der Steuerbetrag pro Abrechnung CHF 60.-, wird die MWST auf Aufgeld/Kommission sowie auf den Zuschlag, wenn auch dieser der MWST unterliegt, zurückerstattet. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert (aus unseren Auktionsbedingungen, Ziffer 2 und 11).