DURCH DIE TEILNAHME AN DER AUKTION WERDEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ANERKANNT
1.
Die Auktionsobjekte werden durch die Auktionshaus Zofingen AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers des zu versteigernden Objektes („Einlieferer”) versteigert. Die Auktionshaus Zofingen AG handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung als direkte bzw. unmittelbare Stellvertreterin des Einlieferers im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts.
Der Zuschlag erfolgt an den von der Auktionshaus Zofingen AG im Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem höchsten Gebot in Schweizer Franken („CHF”), wodurch das betroffene ersteigerte Objekt einen verbindlichen Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Käufer entstehen lässt. Die Auktionshaus Zofingen AG wird nicht Partei des Kaufvertrages.
2.
2.1. Die Ersteigerung von Auktionsobjekten erfolgt gegen Barzahlung in CHF. Die Verrechnung ist ausgeschlossen. Wird ein anderer Zahlungsmodus vereinbart, geht das Eigentum erst auf den Käufer über, nachdem eine Überprüfung durch die Auktionshaus Zofingen AG die vollständige Zahlung als gesichert bestätigt hat.
2.2. Zuzüglich zum Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld von 23 % auf dem Zuschlagspreis zu entrichten. Dies gilt sowohl für Händler als auch Private. Auf dem Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) erhoben. Bei den Auktionsobjekten, die mit „H” (Handel) bzw. „I” (Import) bezeichnet sind, ist die MWST zusätzlich zum Aufgeld auch auf dem Zuschlag geschuldet. Wird vom Käufer eine vom Schweizer Zoll abgestempelte Ausfuhrdeklaration binnen 30 Tagen nach Auktion beigebracht und übersteigt der Steuerbetrag pro Abrechnung CHF 80.–, wird die MWST auf Aufgeld sowie auf den Zuschlagspreis, wenn auch dieser der MWST unterliegt, zurückerstattet.
2.3. Die im Auktionskatalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzungen in CHF, der Ausruf erfolgt ca. 20 % unterhalb. Massgeblich sind die allfällig durch die Einlieferer verfügten Limiten; zahlreiche Auktionsobjekte sind jedoch unlimitiert. Die publizierten Ausrufzeiten sind ohne Gewähr.
3.
3.1. Die zur Auktion gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen dem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand, eine spezielle Erwähnung erfolgt nur, wenn dies als relevant erachtet wird. Alle Angaben zu Signaturen, Punzierungen, Kennzeichnungen, Zuschreibungen, Epochen, Daten, Materialien, allfälligen Reparaturstellen, Zustand und ev. vorhandenen Gutachten usw. sind vom Kaufinteressenten anlässlich der Vorbesichtigung/Ausstellung zu verifizieren. Für Konvolute von Büchern und grösseren Reihen kann trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Garantie für deren Vollständigkeit übernommen werden. Bücher werden grundsätzlich nicht kollationiert. Uhren werden auf Basis ihres dekorativen Wertes verkauft, von ihrer Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Für Funktion und Zustand von technischen, elektrisch betriebenen und optischen Instrumenten und möglichen Folgen aus deren Betrieb wird jede Haftung wegbedungen. Für die im Katalog publizierten gemmologischen Bezeichnungen wie z. B. Farbe und Reinheitsgrad kann nicht absolut garantiert werden, da die Edelsteine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn im Text nicht anders erwähnt, so erfolgte bei Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen keine Prüfung bezüglich allfälliger Behandlungen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen in jeglicher Form sind keine Zusicherungen, Leistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Vermutungen, Erwartungen und Bedingungen sind ausgeschlossen.
Es gilt grundsätzlich die deutsche Fassung bei allen Katalogangaben, die automatisierte Übersetzungsfunktion in weitere Sprachen wird lediglich als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Die Auktionshaus Zofingen AG behält sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen, diese werden anlässlich der Versteigerung beim Ausruf der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
3.
3.1. Die zur Auktion gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen dem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand, eine spezielle Erwähnung erfolgt nur, wenn dies als relevant erachtet wird. Alle Angaben zu Signaturen, Punzierungen, Kennzeichnungen, Zuschreibungen, Epochen, Daten, Materialien, allfälligen Reparaturstellen, Zustand und ev. vorhandenen Gutachten usw. sind vom Kaufinteressenten anlässlich der Vorbesichtigung/Ausstellung zu verifizieren. Für Konvolute von Büchern und grösseren Reihen kann trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Garantie für deren Vollständigkeit übernommen werden. Bücher werden grundsätzlich nicht kollationiert. Uhren werden auf Basis ihres dekorativen Wertes verkauft, von ihrer Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Für Funktion und Zustand von technischen, elektrisch betriebenen und optischen Instrumenten und möglichen Folgen aus deren Betrieb wird jede Haftung wegbedungen. Für die im Katalog publizierten gemmologischen Bezeichnungen wie z. B. Farbe und Reinheitsgrad kann nicht absolut garantiert werden, da die Edelsteine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn im Text nicht anders erwähnt, so erfolgte bei Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen keine Prüfung bezüglich allfälliger Behandlungen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen in jeglicher Form sind keine Zusicherungen, Leistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Vermutungen, Erwartungen und Bedingungen sind ausgeschlossen.
Ein Auktionsobjekt gilt nicht als gefälscht, wenn es lediglich beschädigt ist und/oder an ihm Restaurierungsarbeiten und/oder Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen wurden.
4.
Der Ersteigerer erwirbt das Auktionsobjekt erst nach vollständiger Zahlung des Zuschlagpreises und Aufgeldes sowie der MWST als auch von eventuellen Verzugszinsen, Verlusten, Lager-, Verpackungs- und Versandgebühren. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Die Besucher und allfällige Ersteigerer sind verantwortlich für alle von ihnen verursachten Schäden, sie werden auf ihre Sorgfaltspflicht behaftet.
Es steht der Auktionsleitung jederzeit frei, ein Gebot abzulehnen, ohne hierfür Gründe anzugeben. Der Bieter/Käufer hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe von Angaben betreffend den Verkäufer/Einlieferer. Einlieferern ist es untersagt, auf eigene Objekte mitzubieten.
5.
Die Zahlung ist per Rechnungsdatum vollumfänglich netto fällig, für Schadenersatz aus einer Verzögerung oder offen gebliebenen Forderung haftet der Bieter/Käufer sowohl gegenüber der Auktionshaus Zofingen AG als auch dem Verkäufer/Einlieferer. Der Bieter/Käufer wird für die entgangenen Kommissionen und Umtriebe haftbar gemacht. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig und vollständig geleistet, so kann die Auktionshaus Zofingen AG wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit, auch ohne Fristansetzung, den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schäden und Verluste (1 % Zins pro Monat), insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Es wird hiermit vereinbart, dass die Auktionshaus Zofingen AG bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten hat. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
6.
Die ersteigerten Auktionsobjekte können während der laufenden Auktion und in der darauffolgenden Woche, Dienstag bis Samstag, von jeweils 10 – 12 Uhr | 14 – 17 Uhr an der Domiziladresse der Auktionshaus Zofingen AG (Lokalitäten an der Klösterligasse 4 in Zofingen) abgeholt werden. Die Auktionsobjekte sind unverpackt. Nach dem vorgenannten Datum werden die Auktionsobjekte auf Kosten des Käufers eingelagert. Die Lagergebühr beträgt mindestens CHF 2.– pro Tag und Auktionsobjekt; bei sperrigen oder besonders pflegeintensiven Objekten wird sie nach effektivem Aufwand verrechnet. Ein Versand von zerbrechlichen Auktionsobjekten ist nur mit Einschränkungen möglich, der Entscheid hierzu liegt im Ermessen der Auktionshaus Zofingen AG. Jeglicher Transport erfolgt auf Risiko, Gefahr und Kosten des Käufers/Empfängers. Der Versandauftrag ist bereits mit dem Bieterformular anzumelden, die anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten werden mit der Rechnungsstellung nach Aufwand erhoben. Zustellungen mittels Kuriers sind vom Käufer inkl. der nötigen Frachtpapiere auf seine Rechnungs- und Kundennummer zu organisieren, wobei die Auktionshaus Zofingen AG vorgängig über die Abholung zu orientieren ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei internationalen Sendungen alle anfallenden Zollgebühren und Einfuhrsteuern (MWST bzw. deren internationale Äquivalente) sowie alle weiteren Abgaben, die durch das Empfängerland erhoben werden, zusätzlich und vollumfänglich zu Lasten des Empfängers gehen. Für nicht fristgerecht abgeholte Auktionsobjekte übernimmt die Auktionshaus Zofingen AG keine Garantie. Die Auktionshaus Zofingen AG lehnt jede Haftung ab für die beim Im- und Export am Zoll geltend gemachten und deklarierten Angaben betreffend Alter, Wert, Provenienz usw. sowie für die aufgrund dieser Angaben errechneten und fälligen Steuern und Gebühren und deren korrekte Abrechnung mit den Zoll- und Steuerbehörden.
Relevant sind die seit dem 1. Juni 2005 geltenden Bestimmungen betreffend KGTG (Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, Kulturgütertransfergesetz) sowie betreffend BGCITES (Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora”); es regelt seit dem 1. Oktober 2013 die Kontrolle des legalen Verkehrs mit Erzeugnissen aus geschützten Tier- und Pflanzenarten.
7.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion wie auch im Nachverkauf geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich und im Einvernehmen gültig. Massgebend ist einzig die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen.
8.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Beteiligten inkl. des einliefernden/verkaufenden Dritten ist Zofingen/Aargau. Mit jedem abgegebenen Gebot anerkennt der Bieter ausdrücklich und ohne Einwände alle obgenannten Punkte der Auktionsbedingungen. Auf sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit der Auktionshaus Zofingen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
