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0041(0)627516351 info@auktionshaus-zofingen.ch

Einlieferung

Am Anfang jeder Auktion steht die Einlieferung von Objekten, die, obwohl verschiedenster Art und Herkunft, doch stets etwas Gemeinsames besitzen: sie sind Zeitzeugen mit künstlerischer und handwerklicher Qualität. Sie stammen aus Nachlässen, Sammlungsauflösungen usw. und werden an den Meistbietenden versteigert.

Vermittlungskonditionen

Bei einem Verkauf durch uns, bei dem es dem Einlieferer möglich ist einen Mindesterlös (Limite) festzulegen, berechnen wir vom Zuschlag eine Vermittlungsgebühr. Bei Nichtverkauf entfällt auf den Einlieferer lediglich der Betrag der Versicherung, die sich prozentual aus dem Schätzpreis errechnet, sowie eine Bearbeitungsgebühr je Objekt für die professionelle Abbildung in allen Medien. Zusätzlich wird auf alle Dienstleistungen (Kommission, Versicherung, Abbildung, Transport etc.) die Mehrwertsteuer (MWST) erhoben und in Abzug gebracht. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt vertraglich garantiert innert 6 Wochen nach der Auktion. Beachten Sie die seit dem 1. Juni 2005 geltenden Bestimmungen betreffend KGTG (Kulturgütertransfergesetz) sowie das Bundesgesetz CITES; es regelt seit dem 1. Oktober 2013 die Kontrolle des legalen Verkehrs mit Erzeugnissen aus geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Dokumentation

Zu den Auktionen erscheint jeweils ein Onlinekatalog. Er dokumentiert ausführlich alle angebotenen, jeweils 2500 – 3500 Objekte mit detailliertem Beschrieb. Mit Abbildungen sämtlicher Objekte illustriert, ist er auch nach einer Auktion ein interessantes Studienobjekt; er wird ca. 3 Wochen vor der Auktion Online geschaltet

Ausstellung

Alle zur Auktion gelangenden Objekte können während unserer Ausstellung bei freiem Eintritt besichtigt werden.

Auktion

Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Aufführung im Katalog nach Nummern. Pro Stunde werden ca. 120 Objekte angeboten. Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schatzungen, der Ausruf erfolgt ca. 20 % unterhalb. In ca. 10 % -Schritten werden die Gebote erhöht. Auf den erzielten Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 % erhoben. Auf dem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei Katalognummern, die mit «H / I» nach dem Schätzpreis im Katalog vermerkt sind, ist die MWST auf Zuschlag und Aufgeld fällig (siehe auch Auktionsbedingungen Punkt 2 und 11). Die erworbenen Gegenstände können während der Auktion sowie in der darauffolgenden Woche nach Begleichung der Rechnung mittels Barzahlung in Schweizer Franken (keine Post-, EC- und Kreditkarten) oder vorgängiger Banküberweisung abgeholt werden. Die unverkauften Objekte gehen zurück an den jeweiligen Einlieferer. Damit stehen wir wieder am Anfang zur nächsten Auktion. Sollten Sie Interesse an einer oder mehreren dieser Stationen haben, besuchen Sie uns zu den jeweils publizierten Zeiten oder rufen Sie uns für einen Termin oder weitere Informationen an.
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